Für eine sozial gerechte Wohnraumversorgung werden preiswerte Grundstücke benötigt. Schon heute kann der Grundstückspreis an manchen Orten aber bis zu 50% der Gesamtbaukosten betragen. Die Wohnungsfrage wird daher zunehmend zu einer Bodenfrage. Vor diesem Hintergrund müssen die wenigen noch verfügbaren Flächen der öffentlichen Hand mit besonderer, strategischer Weitsicht entwickelt werden. Der Bund könnte dabei eine Vorreiterrolle einnehmen. Indem er seine für den Wohnungsbau geeignete Flächen nicht mehr verkauft, sondern nach Erbbaurecht und vorwiegend an gemeinwohlorientierte Bauherrn vergibt, könnte er seine Liegenschaften dauerhaft für bezahlbaren Wohnraum sichern – und damit ein Zeichen setzen, für Länder und Kommunen.
Frauke Burgdorff, Jochen Lang und Stefan Rettich sprechen sich für die Einrichtung einer Bodenstiftung des Bundes aus, die diese Ziele verfolgt.
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